Woher kommen die Fördergelder und basierend auf welchem Gesetz?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben verschiedene Maßnahmen in Kraft gesetzt, welche dafür sorgen sollen, dass der existierende und zukünftige Gebäudepark umweltfreundlicher aufgestellt werden. Zusammengefasst sind diese Bestimmungen alle in der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darin enthalten sind nicht nur Gelder für den Austausch der Heizung, sondern auch für eine Sanierung der Gebäudehülle und verschiedene andere energetische Maßnahmen.
Nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude fallen unter diese Bestimmungen. Das heißt etwa auch Bürogebäude können von den Fördergeldern profitieren.
Das zugehörige Gesetz ist das GEG, das Gebäudeenergiegesetz. Und wenn wir schon beim Abkürzungsdschungel sind, dann können wir diese zwei relevanten Gesetze abtrennen von den Gesetzen, die nichts mit Wärmepumpen zu tun haben. Das heißt vom WEG, dem Wohneigentumsgesetz und dem EEG, dem erneuerbaren Energien Gesetz, das für PV-Anlagen relevant ist.

Welche Wärmepumpen werden im Jahr 2023 gefördert?
Die Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA gibt es im Jahr 2023 für Maschinen, die mindestens teilweise der Gebäudeheizung dienen. Wird eine Wärmepumpe nur zur Erwärmung von Warmwasser eingebaut, ist diese nicht förderberechtigt. Außerdem gibt es auch Mindestanforderungen an die Effizienz der eingebauten Maschine. Diese muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,7 oder höher erreichen. Das bedeutet auf das ganze Jahr verteilt, macht die Maschine aus einer Einheit Strom 2,7 Einheiten Wärmeenergie. (Hier gibt’s mehr Details zur Jarhesarbeitszahl – verlinkung COP Artikel, evtl. als Infobox).
Diese Anforderung ist nicht besonders hoch. Moderne Wärmepumpen erreichen auch in älteren Gebäuden häufig einen SCOP von 3,5 und höher. Jahresarbeitszahlen sind typischerweise vergleichbar oder sogar noch höher. Auch an die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ sind klare Mindestanforderungen gestellt. Diese leitet sich fast direkt aus dem SCOP ab. Dankbarerweise stellt das BAFA in regelmäßigen Intervallen eine Liste aller förderfähigen Maschine zusammen. Diese finden Sie auf der offiziellen BAFA Seite.
Ausnahmen für die Förderung gelten höchstens für Tüftler. So werden keine Anlagen gefördert, welche in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder wurden und deshalb als Prototypen gelten. Ebenfalls nicht gefördert werden bereits gebrauchte Anlagen oder Anlagen, die hauptsächlich aus gebrauchten Anlageteilen zusammengebaut wurden.

Wie viel Fördergeld gibt es für Wärmepumpen im Jahr 2023?
Ab einer Mindestinvestition von 2‘000 Euro werden im Minimum 25% der Anlage gefördert. Wenn eine Grundwasser-, Abwasser- oder Erdwärme-Wärmepumpe installiert wird, beträgt der Förderanteil bereits 30%. Ebenfalls auf 30% kommt man, wenn die eingebaute Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie etwa Propan verwendet. Wurde bisher mit Gas oder Öl geheizt gibt es sogar 10% zusätzlich.
Weil der Kältemittel Bonus und der Energiequellen Bonus nicht kumuliert werden können, gilt in jedem Fall eine Fördersatz Obergrenze von 40%. Das sind unter Umständen zigtausende Euros. Aber maximal 24.000 Euro.
Der Fördersatz gilt gegenwärtig nicht nur für die Maschine selbst, sondern auch weitere notwendige mitgelieferte Komponenten wie etwa Speicher und Elektroschaltschränke, die Installation und Inbetriebnahme der Anlage, sowie andere Erschließungskosten.


Was wird sich im Jahr 2024 an der Förderung von Wärmepumpen ändern?
Obwohl das Gesetz für 2024 noch nicht voll ausgearbeitet ist, hat die Regierung im ersten Halbjahr bereits einen Entwurf präsentiert. In der dortigen Form ist dieser mit großer Dramaturgie zwar nicht durchgekommen. Es dürfte allerdings einen guten Überblick über die zukünftige Stoßrichtung darstellen.
Die Fördersätze werden im Jahr 2024 vermutlich erhöht. Der Ansatz wird wieder mindestens bei 30% liegen. Einen zusätzlichen Bonus wird es vermutlich geben für eine sehr schnelle Umsetzung des Heizungsersatzes. Konkreter: Wer eine über 20 jährige Heizung, die mit Kohle, Öl oder Gas funktioniert ersetzt, bevor dies die jeweilige Kommune vorgesehen hätte erhält weitere 20 Prozent Förderung. Stichjahr bei größeren Kommunen ist das Jahr 2026, bei kleineren Kommunen 2028. Geschieht der Einbau später reduziert sich der Geschwindigkeitsbonus mit jedem Jahr. Damit wäre die Förderung bereits bei 50%. Haushalte mit einem Einkommen unter 40‘000 Euro erhalten bis zu 30% zusätzliche Förderung. Der gegenwärtige Kältemittel-Bonus, sowie Quellen-Bonus werden voraussichtlich in der gleichen Form von 5% verbleiben.

Allerdings werden die Fördersätze bei maximal 70% gedeckelt. Ebenfalls in Diskussion ist eine Deckelung der Fördergelder bei ca. 21‘000 Euro – gerade bei Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen können die Brutto-Kosten aber auch einmal jenseits von 50‘000 Euro liegen. Was also nach deutlich höheren Fördersätzen für 2024 klingt kommt nicht allen Projekten gleichermaßen zugute.
Während die Fördersätze übers Band zunehmen, werden die förderbaren Kosten voraussichtlich abnehmen. Sprich: Hausbesitzer können einen höheren Abzug auf einen kleineren Betrag geltend machen, dafür bleiben mehr nicht-geförderte Kosten an den Haushalten hängen.
Weil diese Infos aber nur einem vorläufigen Entwurf entstammen, gibt es bisher noch keine Sicherheit, ob denn die Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA auch 2024 wirklich so ausgestaltet sein wird.
Sollten Sie bis 2024 abwarten mit dem Heizungsersatz?
Mit den unklaren Signalen aus der Politik ist es für Hausbesitzer wie auch alle anderen Gruppen schwierig zu beurteilen, ob sich das Abwarten mit dem Ersatz bis im nächsten Jahr vielleicht finanziell rechnet. Fakt ist jedoch, das die Absätze von Wärmepumpen infolge der Unklarheit zurückgegangen sind. Man kann das vor allem damit erklären, dass viele Hausbesitzer lieber auf Klarheit warten, anstatt jetzt schon den Ersatz zu suchen. Dementsprechend können wir hier auch nur Argumente für eine Umsetzung im Jahr 2023 oder für ein Abwarten bis im nächsten Jahr präsentieren.
Was spricht für einen raschen Wechsel?
Durch die hohen Erwartungen an die Förderraten für 2024 haben sich viele Haushalte entschieden ihren Heizersatz noch hinauszuschieben. Hersteller, welche ihre Produktion für das Jahr 2023 hochgefahren haben verfügen entsprechend über einen relativ großen Lagerbestand und kurze Lieferzeiten für BAFA geförderte Wärmepumpen. Man könnte sogar so weit gehen zu sagen, dass die Lieferfristen seit 2020 nicht mehr so gut waren und möglicherweise auch nicht mehr so bald ähnlich gut sein werden. Sollten 2024 die erwarteten großen Stückzahlen angefordert werden, dann wird es vermutlich wieder zu Wartezeiten von 6 Monaten aufwärts kommen.
Um auch 2023 noch Kunden zu finden, erwarten Sie sehr gute Angebote bei den Herstellern von hochwertigen Wärmepumpen. Gemeinsam mit den noch immer sehr guten Fördersätzen von bis zu 40% bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln machen diese Rabatte die baldige Bestellung sehr attraktiv. Je nach der Entwicklung von Energiepreisen beginnen Sie mit der Einsparung von Heizkosten so auch 1-2 Heizsaisons früher. Das können gut und gerne über tausend Euros sein.
Mit den voraussichtlich höheren Fördersätzen bei tieferen gedeckten Kosten und einer Deckelung des maximalen Förderbetrags ist es fragwürdig, ob Sie im nächsten Jahr tatsächlich mehr Gelder für den Ersatz einer Wärmepumpe vom BAFA erhalten. Dafür könnte der nicht gedeckt Anteil des Projekts ansteigen. Gerade bei etwas teureren Projekten oder mehr Zusatzarbeiten könnte das stärker einschenken.

Was spricht für ein Abwarten?
Auch wenn die Förderbedingungen noch angepasst werden könnten, wird die ungefähre Größe vermutlich stimmen. Projekte, die sicher schnell umgesetzt werden erhalten also einen sehr guten Fördersatz. Wenn diese Projekte noch dazu nicht allzu hohe Kosten haben, sodass sie kaum in die Nähe einer möglichen Deckelung kommen könnte, ist das ein Indiz, dass sich Abwarten lohnen könnte. Weil die förderfähigen Kosten jedoch in Unklarem Ausmaß reduziert werden, ist das abhängig von der Zusammensetzung der Kosten.
Mit der bis zu 70%-igen Förderung für Familien, die unter der beschriebenen Einkommensgrenze liegen, ist es für diese Gruppe höchstwahrscheinlich sinnvoll mit dem Heizungstausch noch abzuwarten. Der Bonus von 30% macht mehrere Tausend bis Zehntausend Euros aus.
Wenn der Heizungstausch nicht besonders eilt und die aktuelle Heizung noch gut läuft und nicht außergewöhnliche Heizkosten verursacht, dann ist auch eine allfällige längere Wartezeit bis zu Ihrer neuen Wärmepumpe kein Problem. Auch in diesem Fall werden Sie in Kombination mit den oben aufgeführten Argumenten nicht zu sehr unter dem Abwarten leiden.

Wie erhalten Sie Ihre BAFA-Förderung?
Sollten Sie sich dazu entschließen für die Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA einen Antrag einzureichen (in diesem oder den nächsten Jahren). Dann gibt es einige Stolpersteine zu umgehen.
Erst wenn es eine Zusage für die BAFA-Förderung von der Stelle selbst gibt, ist diese gesichert. Warten Sie also mit Ihrer Zusage bis dahin noch ab. Projekteingaben machen Sie jeweils auf der Website des BAFA und ist nur dann gültig, wenn Sie dem Verkäufer noch keine definitive Zusage gemacht haben. Im Rahmen des Antrags müssen Sie die Kosten eingeben, diese entnehmen Sie der Offerte des von Ihnen ausgewählten Produkts und sind definitiv. Zusätzliche Kosten, die später anfallen sind nicht gedeckt, holen Sie sich also eine verbindliche Offerte ein.
Des Weiteren gibt es gegenwärtig noch zusätzliche Bedingungen (die sich möglicherweise nächstes Jahr ändern) damit Sie eine BAFA-Förderung für Ihre neue Wärmepumpe erhalten. Nebst den oben beschriebenen Anforderungen muss die zu ersetzende Heizung bereits zwei oder mehr Jahre in Betrieb sein und das Gebäude selbst darf kein Neubau sein (Alter 5+ Jahre nötig). Beim Austausch einer alten Wärmepumpe gelten außerdem Sonderbedingungen.